3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Tagesordnung
- 1Feststellung der form- und fristgerechten Einladung sowie Genehmigung der Tagesordnung
- 2Genehmigung der Niederschrift über die zweite Sitzung des AUKL
- 3Aktuelles
- 4Angelegenheiten nach RVR-Gesetz
- 4.1Fortführung des Kooperationsvertrages Besucherzentrum Hoheward mit den Städten Herten und RecklinghausenZur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung des Kooperationsvertrages zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward mit den Städten Herten und Recklinghausen. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Kooperation ab dem 1. Januar 2027 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029 zu den bisherigen Rahmenbedingungen fortzusetzen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich an der Einrichtung mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro, Personalkosten in Höhe von rund 316.000 Euro, der Bereitstellung von vier Planstellen sowie einem Ausbildungsplatz. Die Stadt Herten beteiligt sich über die Gesellschaft für Technologieentwicklung und Vermögensverwaltung der Stadt Herten mbH mit einem jährlichen Beitrag von 65.100 Euro, während die Stadt Recklinghausen einen Betrag von 39.060 Euro leistet. Diese Kostenbeiträge beinhalten eine bereits erfolgte Anhebung zur Finanzierung einer Minijob-Stelle.
Die Aufgaben des Besucherzentrums umfassen die touristische Vermarktung des Landschaftsparks Hoheward, die Bereitstellung von Informationen, die Organisation von Gästeführungen sowie die Koordination von Veranstaltungen. Zudem werden Mobilitätsangebote wie der Verleih von Fahrrädern und E-Scootern sowie der Ticketvorverkauf bereitgestellt. Ein Beirat, in dem alle drei Partner vertreten sind, ist für die Entscheidung über den Geschäftsplan zuständig. Zudem sieht der Entwurf eine Klausel vor, die einen Vertragsausstieg eines Partners nach einer dreijährigen Frist unter Angabe von Gründen ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung des Kooperationsvertrages zum gemeinsamen Betrieb des Besucherzentrums Hoheward mit den Städten Herten und Recklinghausen. Die Beschlussvorlage sieht vor, die Kooperation ab dem 1. Januar 2027 für die Dauer von drei Jahren bis zum 31. Dezember 2029 zu den bisherigen Rahmenbedingungen fortzusetzen.
Der Regionalverband Ruhr beteiligt sich an der Einrichtung mit einem jährlichen Sachzuschuss von 193.000 Euro, Personalkosten in Höhe von rund 316.000 Euro, der Bereitstellung von vier Planstellen sowie einem Ausbildungsplatz. Die Stadt Herten beteiligt sich über die Gesellschaft für Technologieentwicklung und Vermögensverwaltung der Stadt Herten mbH mit einem jährlichen Beitrag von 65.100 Euro, während die Stadt Recklinghausen einen Betrag von 39.060 Euro leistet. Diese Kostenbeiträge beinhalten eine bereits erfolgte Anhebung zur Finanzierung einer Minijob-Stelle.
Die Aufgaben des Besucherzentrums umfassen die touristische Vermarktung des Landschaftsparks Hoheward, die Bereitstellung von Informationen, die Organisation von Gästeführungen sowie die Koordination von Veranstaltungen. Zudem werden Mobilitätsangebote wie der Verleih von Fahrrädern und E-Scootern sowie der Ticketvorverkauf bereitgestellt. Ein Beirat, in dem alle drei Partner vertreten sind, ist für die Entscheidung über den Geschäftsplan zuständig. Zudem sieht der Entwurf eine Klausel vor, die einen Vertragsausstieg eines Partners nach einer dreijährigen Frist unter Angabe von Gründen ermöglicht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.2Förderantragstellung durch die Verwaltung für den Neubau des RVR-Besucherzentrums Hoheward in HertenZur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Jahr 2026 einen Förderantrag für den Neubau des Besucherzentrums Hoheward in Herten erarbeiten und einreichen. Ziel des Vorhabens ist es, die touristische Infrastruktur des Landschaftsparks Hoheward durch einen Standortwechsel zu optimieren. Der aktuelle Standort in der Licht- und Lohnhalle der Zeche Ewald ist nach Angaben der Verwaltung aufgrund der räumlichen Situation, der mangelnden Sichtbarkeit von den öffentlichen Parkplätzen sowie fehlender langfristiger Mietgarantien für eine strategische Weiterentwicklung ungeeignet.
Der geplante Neubau soll auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Haldenaufgang und zum Doncaster Platz entstehen, für das bereits eine Einigung mit der Stadt Herten zum Flächenerwerb erzielt wurde. Das Projekt ist in modularer Bauweise geplant. Die erste Ausbaustufe, für die Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Millionen Euro veranschlagt werden, soll einen Empfangsbereich, moderne Informationstechnik, Büroflächen sowie Sanitäranlagen umfassen. Eine zweite Ausbaustufe könnte den Ausbau um einen Ausstellungsbereich vorsehen.
Als Finanzierungsquelle wird das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWP) angestrebt. Das Vorhaben soll die regionale Wertschöpfung steigern und die touristische Erlebarkeit der Haldenlandschaft verbessern. Ergänzend zum Gebäude ist die Schaffung eines Rastplatzes für Radfahrer und Fußgänger im Außenbereich vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) soll im Jahr 2026 einen Förderantrag für den Neubau des Besucherzentrums Hoheward in Herten erarbeiten und einreichen. Ziel des Vorhabens ist es, die touristische Infrastruktur des Landschaftsparks Hoheward durch einen Standortwechsel zu optimieren. Der aktuelle Standort in der Licht- und Lohnhalle der Zeche Ewald ist nach Angaben der Verwaltung aufgrund der räumlichen Situation, der mangelnden Sichtbarkeit von den öffentlichen Parkplätzen sowie fehlender langfristiger Mietgarantien für eine strategische Weiterentwicklung ungeeignet.
Der geplante Neubau soll auf einem Grundstück in unmittelbarer Nähe zum Haldenaufgang und zum Doncaster Platz entstehen, für das bereits eine Einigung mit der Stadt Herten zum Flächenerwerb erzielt wurde. Das Projekt ist in modularer Bauweise geplant. Die erste Ausbaustufe, für die Kosten zwischen 4,5 und 5,0 Millionen Euro veranschlagt werden, soll einen Empfangsbereich, moderne Informationstechnik, Büroflächen sowie Sanitäranlagen umfassen. Eine zweite Ausbaustufe könnte den Ausbau um einen Ausstellungsbereich vorsehen.
Als Finanzierungsquelle wird das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GWP) angestrebt. Das Vorhaben soll die regionale Wertschöpfung steigern und die touristische Erlebarkeit der Haldenlandschaft verbessern. Ergänzend zum Gebäude ist die Schaffung eines Rastplatzes für Radfahrer und Fußgänger im Außenbereich vorgesehen.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.3Emscher Landschaftspark (ELP) / Route Industriekultur (RIK) - RVR Vertrag mit dem Land NRWZur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
Zur Vorlage · 15/0390 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) plant die Fortführung der Trägerschaft für den Emscher Landschaftspark (ELP) und die Route Industriekultur (RIK) über das Jahr 2026 hinaus. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0390 wird die Verwaltung beauftragt, den RVR-Vertrag mit dem Land Nordrhein-Westfalen endabzustimmen und zu unterzeichnen. Ziel ist eine Verlängerung der Zusammenarbeit um eine weitere Dekade, um die bestehenden Strukturen der grünen Infrastruktur und die Qualität der Standorte zu sichern.
Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen dem RVR, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie den beteiligten Kommunen und Standortbetreibern. Während der RVR für die konzeptionelle Weiterentwicklung und die Einbindung in übergeordnete Strategien zuständig ist, übernimmt der Eigenbetrieb RVR Ruhr Grün die operativen Aufgaben, wie das regionale Grünpflegemanagement und die Erstellung von Pflegevereinbarungen.
Die Finanzierung der 15 exponierten Standorte basiert auf einer Kostenverteilung, bei der das Land Nordrhein-Westfalen 50 Prozent der Kosten übernimmt. Der verbleibende Eigenanteil der Standorte beläuft sich auf insgesamt 2.500.000 Euro. Davon entfallen auf die acht durch RVR Ruhr Grün getragenen Standorte jährlich 1.180.000 Euro. Die Vorlage sieht vor, im Anschluss an den Hauptvertrag zeitnah die Einzelverträge mit den jeweiligen Standortbetreibern auszuhandeln.
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- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 18.09.2026 · 3. Sitzung des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 17.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- 4.4Fortführung Klimafit Ruhr - Umsetzungsprojekt Masterplan HandwerkZur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
Zur Vorlage · 15/0418 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 15/0418 wird die Fortführung des Projekts Klimafit Ruhr bis zum Jahr 2030 beantraget. Das Vorhaben ist als Umsetzungsprojekt im verabschiedeten Masterplan Handwerk vorgesehen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das Projekt über das bisherige Vertragsende im Jahr 2026 hinaus fortzusetzen. Ziel der Initiative ist die Unterstützung der Verbandskommunen beim Erreichen der Klimaneutralität bis 2045 sowie die Stärkung des lokalen Handwerks.
Das Projekt umfasst verschiedene thematische Schwerpunkte, darunter die Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr zur Förderung von Photovoltaik sowie das Projekt Energiesparhaus Ruhr, welches sich auf die energetische Gebäudesanierung und die Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung konzentriert. Das Netzwerk umfasst zum aktuellen Stand 55 Projektpartner, darunter die Handwerkskammern Dortmund, Düsseldorf und Münster sowie verschiedene Kommunen und Kreishandwerkerschaften.
Die Fortführung soll den Austausch zwischen Kommunen, Handwerk und Bürgerinnen und Bürgern fördern und die kommunalen Verwaltungen durch die Bereitstellung von Vorlagen, wie etwa Förderrichtlinien und Maßnahmenkonzepten, entlasten. Die finanziellen Auswirkungen der Verlängerung sind im Rahmen der Haushaltsplanung des Regionalverbands Ruhr zu berücksichtigen, wobei laut Vorlage keine überplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften ist für die Vorberatung zuständig.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.5Angelegenheiten der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2025Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
Zur Vorlage · 15/0422 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0422 befasst sich mit dem Jahresabschluss der IGA 2027 Ruhrgebiet gGmbH zum 31. Dezember 2025. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien sollen die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, zur Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses sowie zur Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 beraten.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische Revision geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung ergab keine Hinweise auf eine unordnungsgemäße Geschäftsführung. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben gemäß Gesellschaftsvertrag und die öffentliche Zwecksetzung erfüllt. Das Geschäftsjahr 2025 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 7.918,5 T€ ab, der durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden soll. Im Berichtsjahr wurden Gesellschafterzuschüsse in Höhe von 6.548,4 T€ geleistet.
Im Rahmen der Zwischenkontrolle für die Jahre 2023 bis 2025 wurde eine Überkompensation von 3.580,9 T€ festgestellt. Ein separater Gesellschafterbeschluss regelt den Umgang mit diesem Betrag, um die Projektfinanzierung sicherzustellen. Die Anzahl der Beschäftigten stieg im Vergleich zum Vorjahr von 40 auf 69 Personen. Aus haushaltsmäßiger Sicht ergeben sich durch die Vorlage keine Auswirkungen auf die Mittelbereitstellung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2026 · 3. Sitzung des Verbandsausschusses
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 15.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen (Regionalverband Ruhr)
- 4.6Solarenergie im Ruhrgebiet - Regionales Informationsangebot zum Thema Freiflächen-PhotovoltaikZur Vorlage · 15/0419 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat ein erweitertes Informationsangebot zum Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik im Ruhrgebiet erstellt. Die Berichtsvorlage 15/0419 informiert darüber, dass die neuen Materialien auf Wunsch der Kommunen entwickelt wurden, um eine sachliche Grundlage für die regionale Energieversorgung zu schaffen und die Orientierung bei der Nutzung von Freiflächen zu erleichtern.
Das Angebot umfasst verschiedene multimediale Formate, die sich an kommunale Entscheidungsträger, politische Verantwortliche sowie Verbände richten. Dazu gehören eine zwölfseitige Informationsbroschüre, ein achtseitiges Factsheet mit Grafiken, eine öffentlich zugängliche Website sowie ein Image-Film. Ziel der Maßnahmen ist es, durch die Bereitstellung von Fakten zur Reduzierung von Unsicherheiten beizutragen und die Nutzung potenzieller Standorte wie Konversionsflächen, Industriebrachen, Halden oder Deponien sowie technischer Lösungen wie Agri-PV oder Floating-PV zu unterstützen.
Die Erstellung der Materialien erfolgt mit einem Auftragswert von rund 80.000 Euro, der aus Rückstellungen des Haushaltsjahres 2025 finanziert wird, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die bereitgestellten Print-Medien werden den Kommunen zur weiteren Verwendung überlassen, während die Website ab sofort als zentrale Informationsquelle dient. Die Veröffentlichung der Inhalte erfolgt zudem über die Öffentlichkeitsarbeit des RVR, unter anderem via Newsletter und soziale Medien.
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 4.7Dienstleistungen des Referates 20 (Kühle Orte, GI, neue Website Klimaanpassung und Umweltmonitoring)Zur Vorlage · 15/0417 · Berichtsvorlage
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Der Ausschuss für Umwelt, Klima und Liegenschaften hat einen Sachstandsbericht zu den Dienstleistungsangeboten des Referats 20 im Bereich Klima und Umweltschutz zur Kenntnis genommen. Die Vorlage beschreibt verschiedene Instrumente, die auf der Strategie Grüne Infrastruktur Ruhrgebiet sowie auf dem Regionalen Handlungsprogramm Klimaanpassung basieren.
Im Bereich Wissens- und Datenservice werden die Überarbeitung der Homepage „Ökologie und Umwelt“ für das vierte Quartal 2026 sowie der Einsatz des Atlas Grüne Infrastruktur Ruhrgebiet angeführt. Letzterer dient der Visualisierung von Elementen wie Wäldern und Parks sowie der Bereitstellung von Klimadaten. Ergänzend dazu bietet eine Projektdatenbank Einblicke in 153 lokale Vorhaben. Für die Klimaanpassung wurden die Klimasimulationsdaten räumlich präzisiert und eine digitale Karte für „Kühle Orte“ erstellt, die Orte zur Abkühlung wie Parks oder Trinkwasserstellen ausweist. Das Online-Umweltmonitoring umfasst aktuell fast 60 Indikatoren aus 13 Themenfeldern.
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Projektumsetzung werden Beratungen bei der Beantragung von Bundesfördermitteln sowie Workshops zur Nutzung von Fördermitteln durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsprojekts IndiKlimA wird zudem ein digitales Werkzeug zur Bewertung von Klimafolgenmaßnahmen entwickelt. Als praktisches Format wird die Aktion „Klimabäume“ genannt, bei der 72 Vereine aus verschiedenen Bereichen die Begrünung ihrer Anlagen unterstützen.
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5Anfragen und Mitteilungen
- 5.1Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Bürger*innenbeteiligung beim Solarausbau RuhrZur Vorlage · 15/0355-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasst sich mit den Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am Solarausbau im Regionalverband Ruhr (RVR).
Hinsichtlich der Verknüpfung von Beteiligungsformaten mit dem Format Solarmetropole Ruhr wird ausgeführt, dass eine solche Kopplung bereits in der Vergangenheit stattgefunden hat. Im Rahmen des Netzwerks wurden Bürgerenergiegenossenschaften über Beteiligungsmodelle wie Solarcarports oder Pachtmodelle für kommunale Dächer informiert. Ergänzend bietet die Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate einen Leitfaden zur finanziellen Beteiligung an Projekten erneuerbarer Energien an.
Bei der Vergabe von Flächen des RVR, wie etwa für eine Floating-Photovoltaikanlage am Reitwegsee, werden Wertschöpfungsmöglichkeiten vor Ort als Zuschlagskriterium mit einer Gewichtung von 25 Prozent berücksichtigt. Interessenten werden aufgefordert, etablierte Beteiligungsformen wie Strombonusmodelle, Bürgerenergiegenossenschaften oder Bürgersparbriefe anzugeben. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden in den Nutzungsverträgen verbindlich festgelegt.
Bezüglich der Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaik auf Dachflächen durch neue Plattformen oder Genossenschaften weist die Verwaltung auf bestehende Formate wie „Klimafit“ und das Teilprojekt „Solarmetropole“ hin. Während Online-Plattformen für Crowdinvesting bereits durch Banken existieren, betont die Verwaltung, dass die Gründung von Bürgerenergiegenossenschaften auf lokalem Engagement basiert. Der RVR kann hierbei eine vermittelnde Funktion zwischen Interessenten und der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate übernehmen.
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.2Auswirkungen des mittlerweile als sehr unrealistisch betrachteten IPCC-Extremszenarios auf den RVRZur Vorlage · 15/0493 · Fraktionsanfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr (RVR) eine Fraktionsanfrage zur Verwendung von Klimaszenarien eingereicht. Gegenstand der Anfrage ist die Frage, inwieweit der RVR bzw. das Referat 20 das vom Weltklimarat (IPCC) revidierte Extrem-Szenario RCP8.5 als Grundlage für Entscheidungen und Darstellungen genutzt hat. Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Entwicklung, dass das Szenario RCP8.5 im Vergleich zu mittleren Szenarien wie SSP2-4.5 als weniger wahrscheinlich eingestuft wird.
Die Anfrage umfasst mehrere Themenbereiche. Zunächst wird nach der Verwendung des RCP8.5-Szenarios in öffentlichen Auswertungen, Internetauftritten sowie bei Vorträgen gefragt. Zudem wird untersucht, ob dieses Szenario Einfluss auf konkrete Entscheidungen, etwa bei Stellenausschreibungen, dem Personalumfang oder Projekten wie dem Ausbau von Photovoltaikanlagen und Gutachten hatte. Die Fraktion bittet um eine Information darüber, ob eine Neubewertung dieser Punkte auf Basis aktuellerer Prognosen geplant ist.
Des Weiteren werden Fragen zu den Auswirkungen auf den Regionalplan Ruhr gestellt. Hierbei geht es um die Identifizierung von Stellen im Plan, an denen das RCP8.5-Szenario als Grundlage diente, sowie um die Prüfung möglicher Kostenfolgen oder rechtlicher Risiken bei einer Neuaufstellung des Plans. Abschließend erkundigt sich die Fraktion nach der Kostenstruktur bei der Erstellung von Klimadaten und ob die Auslagerung von Prognoseerstellungen zur Kostenersparnis gegenüber dem Personalaufbau geprüft wurde.
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- 25.09.2026 · 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Liegenschaften
- 5.3Mitteilungen der Verwaltung
- 6Anträge
- 1Genehmigung der Niederschrift über die zweite Sitzung des AUKLnicht öffentlich
- 2Angelegenheiten nach RVR-Gesetznicht öffentlich
- 2.1Grunderwerb für das neue Besucherzentrum Hoheward in Hertennicht öffentlich
- 2.2Abtretung eines Rückübertragungsanspruchs an das Land NRWnicht öffentlich
- 2.3Erwerb einer Waldfläche im Bereich der Ost- und Westgeithe in Hammnicht öffentlich
- 2.4Erwerb einer landwirtschaftlichen Fläche im Bereich der Ost- und Westgeithe in Hammnicht öffentlich
- 2.5Maßnahmen des Grundstücksverkehrs kleineren Umfangsnicht öffentlich
- 3Anfragen und Mitteilungennicht öffentlich
- 4Anträgenicht öffentlich