1. Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation
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Tagesordnung
- 1Bestellung einer SchriftführungZur Vorlage · 14/0058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nummer 14/0058 sieht die Bestellung einer neuen Schriftführung für den Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation vor. Konkret wird vorgeschlagen, Dr. Farina Nagel als Schriftführerin für das Gremium zu bestellen.
Die Begründung für diesen Vorschlag ergibt sich aus der aktuellen beruflichen Tätigkeit von Dr. Nagel. Sie ist bereits als Ausschussverantwortliche sowie als Projektmanagerin im Referat Bildung und Soziales tätig. Durch die Bestellung soll die personelle Besetzung der Schriftführung im Ausschuss geregelt werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich. Die Maßnahme ist haushaltsneutral, da keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Bilanz des Verbandes entstehen. Der Beschluss wurde für die Sitzung des Ausschusses am 11. Februar 2021 vorbereitet.
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- 2Digitalisierung / Open Data, Innovation und Wasserstoff ? Überblick über Zukunftsthemen und Aktivitäten
- 3Das Referat Bildung und Soziales: Themen, Projekte und VorhabenZur Vorlage · 14/0078 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 14/0078 informiert über die Tätigkeiten und Projekte des Referats Bildung und Soziales (Referat 3) im Regionalverband Ruhr. Der entsprechende Bericht wurde dem Ausschuss für Digitalisierung, Bildung und Innovation in seiner Sitzung am 11. Februar 2021 zur Kenntnis vorgelegt.
Das Referat arbeitet mit Kommunen sowie weiteren Akteuren zusammen, um Potenziale für die Bereiche Bildung und Wissenschaft auf regionaler Ebene zu identifizieren und zu nutzen. Im Rahmen des Themenfeldes Soziales werden dabei auch sozioökonomische und soziodemografische Rahmenbedingungen berücksichtigt, um eine chancengerechte Bildungsregion zu unterstützen. Ein zentraler Bestandteil der Arbeit ist das Team Statistik und Umfragen. Dieses stellt die empirische Datenbasis bereit und fungiert als Datendienstleister für das Ruhrparlament, insbesondere bei der Bereitstellung, Interpretation und Analyse von Daten.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Die beschriebenen Tätigkeiten sind somit haushaltsneutral gestaltet.
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- 4Bildungsbericht Ruhr: Veröffentlichung und StrategieZur Vorlage · 14/0063 · Berichtsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung, Bildung und Innovation am 11. Februar 2021 wurde die Präsentation zum Bildungsbericht Ruhr zur Kenntnis genommen. Der zweite Bildungsbericht Ruhr 2020, der in Zusammenarbeit zwischen dem Regionalverband Ruhr (RVR) und der Bildungsinitiative RuhrFutur erstellt wurde, bietet einen Überblick über die Herausforderungen und Chancen der Bildungsregion Ruhr.
Der Bericht dient als Ausgangspunkt für ein dauerhaftes Bildungsmonitoring im Ruhrgebiet und soll eine Grundlage für regionales Handeln schaffen. Die Weiterentwicklung dieser Berichterstattung erfolgt gemeinsam mit den Kommunen und weiteren Bildungsakteuren der Region. Im Rahmen der Vorlage wurden zentrale Ergebnisse des Berichts sowie Ausblicke auf zukünftige Themenschwerpunkte und Austauschformate erläutert. Ziel ist die stetige Fortführung und Erweiterung des Monitorings.
Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage nicht; es ist keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich, sodass die Maßnahme haushaltsneutral bleibt.
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- 5Unterstützung der Kommunen im RVR-Gebiet bei der digitalen Ausstattung der SchulenZur Vorlage · 14/0099 · Fraktionsanfrage
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Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Fraktionsanfrage 14/0099 die Unterstützung der Kommunen im Regionalverband Ruhr (RVR) bei der digitalen Ausstattung von Schulen thematisiert. Hintergrund ist der Hinweis auf Defizite bei digitalen Endgeräten für Lehrkräfte und Schüler, die durch die Corona-Pandemie deutlich wurden. Da die Schulträgerverantwortung bei den Kommunen liegt, diese jedoch vor finanziellen Herausforderungen stehen, besteht laut Anfrage eine ungleiche Verteilung der Ausstattungsmöglichkeiten. Trotz bestehender Förderprogramme von Bund und Land fehle es in den lokalen Verwaltungen teilweise an Informationen oder personellen Kapazitäten zur Beantragung von Mitteln, wie etwa aus dem Digitalpakt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung, verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zu prüfen. Dazu gehört die Erstellung einer Übersicht aktueller Förderprogramme für Schulverwaltungen sowie eine Bestandsaufnahme der konkreten Unterstützungsbedarfe in den Kommunen. Zudem soll untersucht werden, ob regionale Vernetzungsangebote zur Entlastung der Bildungsbüros bei Förderanträgen genutzt werden können und ob die Verwaltung personelle Kapazitäten für eine praktische Unterstützung der Kommunen bereitstellen kann. Abschließend wird die Durchführung eines weiteren RVR-Bildungsforums angefragt, das sich auf konkrete Problemlösungsstrategien und den Aufbau von Theorie-Praxis-Verbünden zwischen Hochschulen und Schulen konzentrieren soll.
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- 5.1Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen Unterstützung der Kommunen im RVR-Gebiet bei der digitalen Ausstattung der SchulenZur Vorlage · 14/0099-1 · Fraktionsanfrage Antwort
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbands Ruhr (RVR) hat auf eine Anfrage der Fraktion B90/Die Grünen zur digitalen Ausstattung von Schulen im RVR-Gebiet reagiert. Die Verwaltung wird eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme für digitale Endgeräte erstellen und diese den kommunalen Schulverwaltungen zur Verfügung stellen. Zur Ermittlung der konkreten Unterstützungsbedarfe in den elf Städten und vier Kreisen des Verbands wird die Verwaltung über die Bildungsbeigeordneten Abfragen durchführen.
Hinsichtlich möglicher Entlastungen für Schulträger und Bildungsbüros prüft die Verwaltung bis Mai verschiedene Optionen. Eine direkte personelle Unterstützung bei der Antragstellung durch die Verwaltung selbst ist nicht vorgesehen, da hierfür keine Kapazitäten vorhanden sind. Stattdessen wird untersucht, ob Beratungsangebote durch Institutionen wie die NRW-Bank oder Regionalagenturen ausgebaut werden können. Ein neues Format zum Austausch über Digitalisierungsthemen, etwa ein kleineres Format für Best-Practice-Beispiele, wird als möglich erachtet. Aufgrund von organisatorischen und vergaberechtlichen Vorlaufzeiten ist eine Umsetzung eines solchen Formats jedoch erst ab dem Spätsommer realisierbar.
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- 6Anfragen und Mitteilungen