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Feststellungsbeschluss zur 4. Änderung des Regionalplans Ruhr: Änderung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop

15/0136 · Beschlussvorlage · 02.02.2026 · Ausschuss für Planung und Mobilität

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150202100154
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Die Verbandsversammlung soll die 4. Änderung des Regionalplans Ruhr beschließen. Gegenstand der Vorlage ist die Umwidmung eines Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs (AFAB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) auf dem Gebiet der Stadt Waltrop. Ziel dieser Änderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache an der Recklinghäuser Straße zu schaffen. Der bestehende Standort kann die gesetzlichen Anforderungen an die Betriebsorganisation sowie den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit nicht mehr erfüllen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen öffentlicher Stellen sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis genommen. Die Regionalplanungsbehörde empfiehlt, die eingegangenen Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren zurückzuweisen und den Erwiderungsvorschlägen zu folgen. Eine weitere Erörterung der Stellungnahmen ist nicht vorgesehen.

Eine durchgeführte Umweltprüfung hat die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bewertet. Da baurechtliche Entscheidungen erst durch die nachfolgende Bauleitplanung erfolgen, werden durch die Regionalplanänderung selbst keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Klima erwartet. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen.

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