Interkultur Ruhr - Förderrichtlinien Projektförderung
15/0141 · Berichtsvorlage · 03.02.2026 · Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260203152426-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport, Bildung und Wissenschaft wird über die geänderten Förderrichtlinien der Projektförderung des Förderfonds Interkultur Ruhr in Kenntnis gesetzt. Die Neugestaltung der Richtlinien erfolgt auf Grundlage der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026.
Die Grundlage für diese Änderung bildet ein Beschluss der Verbandsversammlung vom 4. Juli 2025. Mit diesem Beschluss wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe dazu ermächtigt, die neuen Förderrichtlinien in der sitzungsfreien Zeit bis zur nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu erarbeiten. Die vorliegende Berichtsvorlage dient nun dazu, dem Ausschuss die angepassten Regelungen in der ersten Sitzung der neuen Wahlperiode offiziell zur Kenntnis zu geben.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass die Änderung haushaltsneutral erfolgt und keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.
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