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Beschlussvorlage

Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22 D 33/24.NE 22 D 261/24.NE 22 D 75/25.NE

15/0428 12.08.2026 Ausschuss für Planung und Mobilität

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über eine Beschlussvorlage zur Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in drei laufenden Verfahren. Die Verwaltung soll beauftragt werden, gegen die Nichtzulassung der Revision im Rahmen der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom 12. Juni 2026 vorzugehen. Betroffen sind die Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE sowie 22 D 75/25.NE.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verwaltung die Nichtzulassungsbeschwerden gemäß § 133 VwGO fristgerecht einreicht und diese gegenüber dem OVG Münster begründet. Die Vorlage wurde im Ausschuss für Planung und Mobilität vorberatend behandelt.

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich aus diesem Vorgang nicht, da keine Nachveranschlagung oder außerplanmäßige Mittelbereitstellung erforderlich ist; die Maßnahme wird als haushaltsneutral eingestuft. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf das Vorhaben.

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