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Wahl der/des Vorsitzenden nebst Stellvertretungen für die Verbandsversammlung

15/0010 · Beschlussvorlage · 05.11.2025 · Verbandsversammlung

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150511100009
KI-Zusammenfassung

In der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr steht am 28. November 2025 die Wahl der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden sowie der ersten und zweiten Stellvertretung auf der Tagesordnung. Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0010 legt hierfür das entsprechende Verfahren fest.

Gemäß den Bestimmungen des RVR-Gesetzes und der Verbandsordnung soll die Wahl ohne vorherige Aussprache in einem geheimen Wahlgang durchgeführt werden. Bei der Stimmenauswertung findet das Proportionalverfahren nach d'Hondt Anwendung. Die Fraktionen reichen hierzu ihre Wahlvorschläge ein. Sollte lediglich ein Wahlvorschlag vorliegen, erfolgt die Abstimmung über diese Liste. Bei mehreren Wahlvorschlägen bestimmt die Verteilung der Höchstzahlen die Besetzung des Vorsitzes sowie der beiden Stellvertretungen entsprechend den vordersten noch nicht besetzten Positionen auf den Listen.

Aus finanzieller Sicht sind durch diesen Vorgang keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen der Wahlhandlung. Die Federführung für die Vorlage liegt bei der Verbandsversammlung.

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