Bildung und Zuständigkeiten der Fachausschüsse
15/0012 · Beschlussvorlage · 05.11.2025 · Verbandsversammlung
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Bildung und die Zuständigkeiten der Fachausschüsse. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Einrichtung verschiedener Gremien beantragt, darunter die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschüsse wie der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss sowie der Wahlausschuss. Zudem ist die Bildung des Betriebsausschusses Ruhr Grün vorgesehen.
Die Vorlage regelt zudem die strukturellen Rahmenbedingungen der Ausschüsse. Neben den stimmberechtigten Mitgliedern der Verbandsversammlung können sachkundige Bürger in die Gremien berufen werden, wobei deren Anzahl die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nicht überschreiten darf. Für den Verbandsausschuss ist eine Besetzung mit 17 Mitgliedern vorgesehen, während für den Betriebsausschuss Ruhr Grün aufgrund der bestehenden Betriebssatzung eine Größe von 15 ordentlichen Mitgliedern festgelegt ist. Die Verbandsversammlung hat zudem die Möglichkeit, weitere freiwillige Ausschüsse zu bilden und Stellvertretungen für die Sitzungen zu benennen.
Die konkrete personelle Besetzung der Ausschüsse sowie die Bestellung der jeweiligen Vorsitzenden und Stellvertreter sollen in separaten Vorlagen erfolgen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese strukturelle Regelung keine zusätzlichen finanziellen Mittel aus dem Haushalt beansprucht werden und keine klimarelevanten Auswirkungen zu erwarten sind.
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