Bestellung der Ausschussvorsitzenden und der Stellvertretungen für die Ausschüsse (einschließlich Vertretung für den Verbandsausschuss)
15/0013 · Beschlussvorlage · 05.11.2025 · Verbandsversammlung
▶ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung am 28. November 2025 soll über die Bestellung der Ausschussvorsitzenden sowie deren Stellvertretungen entschieden werden. Die Beschlussvorlage 15/0013 legt hierfür das rechtliche Verfahren fest, welches auf Regelungen des Regionalverbandes Ruhr (RVRG) sowie der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen basiert.
Das vorgesehene Verfahren sieht vor, dass die Fraktionen zunächst eine einvernehmliche Verteilung der Ausschussposten anstreben. Sofern kein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Verbandsversammlung – entsprechend 19 Mitgliedern – erfolgt, bestimmen die Fraktionen die Vorsitzenden aus dem Kreis der stimmberechtigten Mitglieder der jeweiligen Fachausschüsse. Kommt keine Einigung zustande, erfolgt die Zuteilung der Sitze nach dem Prinzip der Höchstzahlen durch Teilung der Fraktionsstärke. Bei Gleichstand entscheidet das Los, wobei der Vorsitzende der Verbandsversammlung den Vorzug erhält. Das gleiche Verfahren gilt für die Stellvertretungen.
Für den Verbandsausschuss ist eine Sonderregelung vorgesehen: Der Vorsitzende der Verbandsversammlung übernimmt gemäß den gesetzlichen Vorgaben automatisch den Vorsitz im Verbandsausschuss. Eine Stellvertretung für diesen Ausschuss muss jedoch separat benannt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Beschlussfassung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Veränderungen zu erwarten sind.
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