Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW
15/0147 · Berichtsvorlage · 06.02.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20260211141253-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20260211141253-1
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20260211141254-2
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20260211141254-3
▶ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvorlage 15/0147 regelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die rechtlichen Grundlagen für die Art, Dauer und den Umfang dieser Übertragungen wurden durch die Regionaldirektorin Geiß-Netthöfel im Jahr 2021 festgelegt.
Der Umfang der übertragenen Mittel umfasst rund 3,1 Millionen Euro aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie etwa 6,7 Millionen Euro aus der Investitionstätigkeit. Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Haushaltsplanung für das Jahr 2026. Im Finanzplan resultiert daraus ein Anstieg des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro. Die Vorlage enthält zudem eine Übersicht über die Auswirkungen der Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie weitere Gremien des Regionalverbands werden über diese Entwicklungen in Kenntnis gesetzt.
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