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Berichtsvorlage

Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW

15/0147 06.02.2026 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Berichtsvorlage 15/0147 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dies umfasst Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von etwa 6,7 Millionen Euro.

Die Übertragung erfolgt auf Grundlage der im Jahr 2021 durch die Regionaldirektorin mit Zustimmung der Verbandsversammlung festgelegten Grundsätze. Die Vorlage dokumentiert die Auswirkungen dieser Übertragungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung für das Jahr 2026. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit führt die Übertragung zu einer Verschlechterung im Ergebnisplan. Für den Finanzplan ergibt sich durch die Zusammenführung der Mittel aus Verwaltung und Investition eine Gesamtschlechterung des Finanzmittelfehlbetrags um insgesamt 9,8 Millionen Euro.

Die Vorlage wird dem Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen, dem Verbandsausschuss sowie der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme.

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