Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Berichtsvlage mit der Nummer 15/0148 informiert die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2025. Gemäß den gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen zulässig, sofern sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushalt gewährleistet ist.
Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung dieser Aufwendungen zu entscheiden, sofern die Verbandsversammlung keine abweichenden Regelungen getroffen hat. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts für den Regionalverband Ruhr gilt zudem, dass der Kämmerer über Haushaltsüberschreitungen unter einem Anteil von 100.000 Euro entscheidet, während Beträge ab dieser Grenze die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern. Die vorliegende Vorlage dient der Kenntnisnahme der im genannten Zeitraum durch den Kämmerer genehmigten Überschreitungen. Für die betreffenden Haushaltsvorgänge wurden keine klimarelevanten Auswirkungen festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 133 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150602100169
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260209120053-0