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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

15/0148 · Berichtsvorlage · 06.02.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die Haushaltsüberschreitungen informiert, die im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt wurden. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie der Verbandsausschuss.

Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet ist. Der Kämmerer ist befugt, über die Leistung solcher Aufwendungen zu entscheiden, sofern keine abweichenden Regelungen der Verbandsversammlung vorliegen. Im Rahmen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR liegt die Entscheidungskompetenz des Kämmerers bei Haushaltsüberschreitungen unter 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Beträgen ab 100.000 Euro ist die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich.

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