Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über die Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH, insbesondere über eine Erhöhung der Zuschussleistung in Höhe von 300.000 Euro pro Jahr auf insgesamt 594.000 Euro. Dieser Beschluss ist an die Vorgabe gebunden, dass jährlich mindestens 50.000 Euro zweckgebunden für die Rückführung des Darlehens der Sozialstiftung Xanten einzusetzen sind. Zudem wird die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2028 vorgeschlagen, welche die Höhe und Modalitäten der Zuschüsse durch den Regionalverband Ruhr, den Kreis Wesel und die Stadt Xanten regelt. Die Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.
Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft ist durch witterungsbedingte Einnahmeschwankungen, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Ein externes Gutachten der Firma Altenburg geht von einem künftigen jährlichen Zuschussbedarf zwischen 900.000 und 1.000.000 Euro aus. Laut Vorlage besteht ohne die geplanten Maßnahmen das Risiko einer Zahlungsunfähigkeit im Jahr 2026 sowie einer möglichen bilanziellen Überschuldung bis zum Jahr 2028. Die Gesellschaft ist zu 50 Prozent am Regionalverband Ruhr beteiligt, während der Kreis Wesel und die Stadt Xanten jeweils 25 Prozent der Anteile halten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 184 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 150602100170
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260206111216-0