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Angelegenheiten der Freizeitzentrum Xanten GmbH - Zuschusserhöhung und Neufassung der Gesellschaftervereinbarung 2026 bis 2028

15/0149 · Beschlussvorlage · 06.02.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine dauerhafte Erhöhung der Zuschussleistung für die Freizeitzentrum Xanten GmbH. Der Beschlussvorschlag sieht vor, den jährlichen Zuschuss zur Sicherung der operativen Handlungsfähigkeit von 300.000 Euro auf insgesamt 594.000 Euro anzuheben. Diese Erhöhung ist an die Bedingung geknüpft, dass jährlich mindestens 50.000 Euro des Betrages zweckgebunden für die Rückführung eines Darlehens der Sozialstiftung Xanten verwendet werden müssen.

Gegenstand der Vorlage ist zudem die Neufassung einer Gesellschaftervereinbarung mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren. Diese soll die Höhe und die Modalitäten der Zuschussleistungen durch die Gesellschafter Regionalverband Ruhr, Kreis Wesel und Stadt Xanten regeln. Die Umsetzung der Beschlüsse steht unter dem Vorbehalt der anteiligen Mittelbereitstellung durch die Mitgesellschafter Kreis Wesel und Stadt Xanten.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist durch Witterungseinflüsse, die Folgen der Pandemie sowie den Wegfall des Xantener Oktoberfestes geprägt. Laut der Begründung besteht ein erhöhter Finanzierungsbedarf, um die Liquidität sicherzustellen. Ohne eine Anpassung der Zuschüsse wird mit einer fortschreitenden Verschlechterung der finanziellen Situation und einer möglichen bilanziellen Überschuldung der Gesellschaft bis zum Jahr 2028 gerechnet.

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