Bestellung eines Schriftführers und eines stellvertretenden Schriftführers
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0086 des Ausschusses für Planung und Mobilität regelt die Bestellung eines Schriftführers sowie eines stellvertretenden Schriftführers. Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet die Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr, nach der der Fachausschuss die Schriftführung selbst bestellt.
In Bezug auf die finanziellen Auswirkungen wird in dem Dokument festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel notwendig ist, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen des Verfahrens durchgeführter Klima-Check ergab zudem, dass sich aus der Entscheidung keine klimarelevanten Auswirkungen ergeben. Der Beschlussvorschlag dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Protokollführung innerhalb des Ausschusses gemäß den bestehenden Satzungen.
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