Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung soll im Rahmen einer Beschlussvorlage stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen benennen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni 2026 in Oberhausen statt. Als außerordentliches Mitglied ist der Regionalverband Ruhr gemäß den Satzungsbestimmungen des Städtetages berechtigt, drei stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste zu entsenden.
Es wird vorgeschlagen, die Delegierten und deren Stellvertretungen bereits für die gesamte 15. Wahlperiode festzulegen. Dies soll sicherstellen, dass eine Vertretung auch bei außerordentlichen Versammlungen ohne erneute Beschlussfassung gewährleistet ist. Bei der Auswahl der Delegierten sollen Frauen entsprechend ihrem Anteil an den Sitzen in der gewählten Vertretung berücksichtigt werden. Bestimmte Amtsträger sind bereits kraft ihrer Funktion stimmberechtigt und werden bei der Anzahl der zu benennenden Delegierten nicht mitgezählt.
Die Vorlage hält fest, dass für diese Benennungen keine zusätzlichen Haushaltsmittel erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen.
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