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Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages NRW

15/0158 · Beschlussvorlage · 09.02.2026 · Verbandsausschuss

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150902100178
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Die Beschlussvorlage 15/0158 regelt die Benennung von stimmberechtigten Delegierten und Gästen für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen. Die Versammlung findet vom 9. bis 10. Juni in Oberhausen statt. Der Regionalverband Ruhr kann gemäß der Satzung des Städtetages NRW als außerordentliches Mitglied drei stimmberechtigte Delegierte sowie Gäste entsenden.

Neben den neu zu benennenden Personen sind bestimmte Funktionsträger kraft Amtes bereits stimmberechtigt, darunter Regionaldirektor Garrelt Duin. Die Vorlage sieht vor, die Delegierten und deren Stellvertretungen für die gesamte 15. Wahlperiode festzulegen. Dies soll sicherstellen, dass eine Vertretung auch bei außerordentlichen Versammlungen ohne zusätzliche Beschlussfassungen gewährleistet ist. Bei der Besetzung der Delegierten sollen Frauen in einem Umfang berücksichtigt werden, der ihrem Anteil an den Sitzen in der gewählten Vertretung entspricht. Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

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