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Wahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr: Feststellung der Gültigkeit der Wahl

15/0090 · Beschlussvorlage · 12.01.2026 · Wahlprüfungsausschuss

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Der Wahlprüfungsausschuss des Regionalverbandes Ruhr hat eine Beschlussvorlage zur Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Verbandsversammlung vorgelegt. Die am 14. September 2025 durchgeführte Wahl soll gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes für gültig erklärt werden.

Die Empfehlung des Ausschusses basiert auf einer Vorprüfung, die nach Ablauf der Einspruchsfrist am 17. November 2025 abgeschlossen wurde. Bis zum Ende dieser Frist gingen beim Wahlleiter keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl ein. Die Prüfung ergab zudem, dass die Wählbarkeit aller gewählten Vertreterinnen und Vertreter amtlich festgestellt wurde und keine nachträglichen Erkenntnisse vorliegen, die diese infrage stellen könnten.

Des Weiteren wurden im Rahmen der Überprüfung keine Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl in den 53 Kommunen des Wahlgebietes festgestellt, die das Ergebnis maßgeblich hätten beeinflussen können. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, welche die vom Wahlausschuss am 8. Oktober 2025 festgestellten Ergebnisse für ungültig erklären würden. Die Vorlage wird im Rahmen der kommenden Sitzungen des Wahlprüfungsausschusses sowie der Verbandsversammlung zur Entscheidung vorgelegt.

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