Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Bestellung von Vertreter*innen in die Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr

15/0025 · Beschlussvorlage · 12.11.2025 · Verbandsversammlung

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151211100024
KI-Zusammenfassung

In der kommenden Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr steht die Regelung zur Vertretung in den Gesellschafterversammlungen der Beteiligungsgesellschaften zur Entscheidung an. Gemäß der Beschlussvorlage 15/0025 soll der Regionaldirektor als Vertreter des Regionalverbandes Ruhr in sämtlichen unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen bestellt werden. Zudem erhält der Regionaldirektor die Möglichkeit, eine Person aus dem Verband als seine Vertretung zu benennen.

Diese Regelung knüpft an einen Beschluss aus dem Jahr 2020 an, der die Vertretung im Rahmen der Gemeindeordnung NRW regelt. Da sich die Verbandsversammlung im Jahr 2025 neu konstituiert, soll die bestehende Praxis durch einen neuen Beschluss formal bestätigt werden. Die Vorlage weist darauf hin, dass dieser Beschluss haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen finanziellen Mittel beansprucht werden. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt.

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