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Abberufung und Bestellung/Vorschlag von Vertreter*innen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr

15/0026 · Beschlussvorlage · 12.11.2025 · Verbandsversammlung

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151211100025
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über die Abberufung und Neubesetzung von Vertretungen in den Gremien der Beteiligungsgesellschaften. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die bisherigen Vertreter in den Beiräten sowie Aufsichts- und Verwaltungsräten zum 31. Dezember 2025 abzuberafen, mit Ausnahme der Gremien der Kultur Ruhr GmbH und der Manifesta 16 Ruhr gGmbH. Ab dem 1. Januar 2026 sollen neue Vertreter gemäß der Anlage 1 bestellt bzw. vorgeschlagen werden.

Der Vorschlag umfasst verschiedene Änderungen im Beteiligungsportfolio. Die Revierpark Wischlingen GmbH, die Stiftung Kulturhauptstadt RUHR.2010 und die Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH sind nicht mehr Teil des Portfolios, während die Manifesta 16 Ruhr gGmbH und die RuhrFutur gGmbH neu hinzugekommen sind. Bei der Anzahl der Mandate gibt es Anpassungen, etwa eine Reduzierung beim Maximilianpark Hamm GmbH oder eine Erhöhung bei der Ruhr:HUB GmbH. Aufgrund laufender Abstimmungen sollen die Aufsichtsräte der Kultur Ruhr GmbH sowie der Manifesta 16 Ruhr gGmbH vorerst nicht neu besetzt werden; die bisherigen Mitglieder bleiben bis zur Neubesetzung im Amt. Die Vorlage verweist zudem auf die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes bei der Besetzung wesentlicher Gremien. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Veränderungen ergeben sich aus der Vorlage nicht.

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