Festlegung der Zahl der Stellvertretungen des/der Vorsitzenden der Verbandsversammlung
15/0027 · Beschlussvorlage · 05.11.2025 · Verbandsversammlung
▶ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 15/0027 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Stellvertretungen für den Vorsitzenden der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr. Die Vorlage dient der organisatorischen Vorbereitung der anstehenden Wahlen innerhalb des Gremiums.
Gemäß den Bestimmungen des Regionalverbands Ruhr-Gesetzes (RVRG) ist die Verbandsversammlung verpflichtet, für ihre Wahlzeit einen Vorsitzenden sowie mindestens zwei Stellvertretungen zu wählen. Da dieser Wahlvorgang in einem einzigen Wahlgang ohne vorherige Aussprache durchgeführt wird, ist eine vorherige Festlegung der Anzahl der Stellvertreter notwendig.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag soll die Zahl der Stellvertretungen verbindlich bestimmt werden, um den rechtmäßigen Ablauf der Wahl zu ermöglichen. Die Unterlagen weisen darauf hin, dass dieser Vorgang keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz des Verbandes hat. Die Vorlage wurde durch die Verwaltung unter der Leitung von Regionaldirektor Garrelt Duin zur Entscheidung vorgelegt.
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