Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
15/0029 · Beschlussvorlage · 12.11.2025 · Verbandsversammlung
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20251117131211-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20251117131212-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, die Anzahl der Mitglieder im Aufsichtsrat von insgesamt 16 auf 12 Personen zu reduzieren. Damit verringert sich die durch die Verbandsversammlung zu bestimmende Vertretung des Regionalverbands Ruhr von bisher sieben auf fünf Mandate.
Hintergrund dieser Anpassung ist ein Schreiben des Landes Nordrhein-Westfalen als Mehrheitsgesellschafterin, das eine Reduzierung der Mitgliederzahlen vorschlägt. Ziel der Maßnahme ist es, die Effizienz des Kontrollgremiums zu steigern und eine gleichmäßige Einbindung aller Aufsichtsratsmitglieder in die Diskussionen zu fördern. Die Zustimmung zur Änderung des Gesellschaftsvertrages steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.
Da die nächste Sitzung des Aufsichtsrats zeitlich nach der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung stattfindet, kann eine Anpassung der Mitgliederzahl nicht unmittelbar erfolgen. Die Verwaltung beabsichtigt daher, im März 2026 eine weitere Vorlage zur Abberufung und Neubestellung der Aufsichtsratsmitglieder vorzulegen, sobald die Änderung des Gesellschaftsvertrages notariell beurkundet wurde. Aus der vorgeschlagenen Änderung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt.
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