Änderung der Verbandsordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/016lar sieht Änderungen der Verbandsordnung des Regionalverbandes Ruhr vor. Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen primär die Regelungen zu Dringlichkeitsentscheidungen sowie die Erstattung von Kinderbetreuungskosten während der Mandatsausübung.
Im Bereich der Dringlichkeitsentscheidungen nach § 5 der Verbandsordnung soll festgelegt werden, dass getroffene Entscheidungen der Verbandsversammlung in der darauffolgenden Sitzung zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Die Verbandsversammlung erhält zudem die Möglichkeit, diese Entscheidungen aufzuheben, sofern durch die Ausführung des Beschlusses noch keine Rechte Dritter entstanden sind. Diese Änderung dient der Anpassung an die Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen sowie des Regionalverbandsratsgesetzes.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft § 12 der Verbandsordnung hinsichtlich des Ersatzes für Verdienstausfall und Kinderbetreuungskosten. Die Neuregelung sieht vor, dass nachgewiesene Kosten für eine entgeltliche Kinderbetreuung auf Antrag erstattet werden können, sofern diese während der Ausübung des Mandats notwendig sind. Damit sollen auch Situationen erfasst werden, in denen die Teilnahme an digitalen Sitzungen eine umfassende Kinderbetreuung verhindert. Die Formulierung wird von der „Abwesenheit vom Haushalt“ auf die „Zeit der Ausübung des Mandats“ erweitert.
Die Anpassungen haben laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und sind budgetneutral. Ein durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20260219111357-0