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Ruhr Live gGmbH - Erwerb von Anteilen - Gesellschaftervertrag

15/0199 · Fraktionsantrag · 18.03.2026 · Verbandsversammlung

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Die Fraktionen CDU und SPD haben mit der Drucksache 15/0199 einen gemeinsamen Fraktionsantrag zur Ruhr Live gGmbH vorgelegt. Der Antrag befasst sich mit dem Erwerb von Anteilen an der Gesellschaft sowie dem Entwurf eines neuen Gesellschaftsvertrages.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung dem vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages zustimmt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören die positive Anzeigenbestätigung durch das MHKBD NRW sowie die abschließende Prüfung des EU-Beihilferechts. Zudem ist die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit gemäß § 60a Abs. 2 Ziff. 1 AO durch das Finanzamt erforderlich. Ein weiterer Vorbehalt besteht hinsichtlich der Deckung etwaiger finanzieller Mehraufwendungen im Rahmen des Haushalts des Regionalverbands Ruhr.

Der Antrag wurde von den Fraktionsvorsitzenden Bodo Klimpel (CDU) und Martina Schmück-Glock (SPD) eingebracht.

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