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Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr

15/0097 · Beschlussvorlage · 19.01.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

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KI-Zusammenfassung

Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt eine Vereinfachung der Verfahren zur Änderung von Gesellschaftsverträgen seiner Beteiligungsgesellschaften an. Mit einem beantragten Grundsatzbeschluss soll die Verbandsversammlung dazu ermächtigt werden, Anpassungen der Verträge, die durch Gesetzesänderungen oder die Notwendigkeit einer Angleichung an die geltende Rechtslage erforderlich werden, ohne erneute Einzelbeschlüsse zu genehmigen. Solche Änderungen sollen der Verbandsversammlung künftig lediglich zur Kenntnis gegeben werden.

Von dieser generellen Zustimmung ausgenommen bleiben jedoch wesentliche Änderungen der Verträge. Hierzu zählen insbesondere Anpassungen des Gesellschaftszwecks sowie Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegenüber der Kommunalaufsicht anzeigepflichtig sind. Für diese Fälle bleibt die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung weiterhin zwingend erforderlich.

Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit dem Ziel einer Verwaltungsvereinfachung und einer Verkürzung der Abstimmungsverfahren zwischen den Beteiligungsgesellschaften und dem Regionalverband. Das Verfahren knüpft an einen Beschluss aus dem Jahr 2013 an. Laut der vorliegenden Drucksache ergeben sich durch die Regelung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes sowie keine klimarelevanten Folgen. Die Beratung der Vorlage ist für das erste Quartal 2026 in den Ausschüssen für Finanzen und Beteiligungen sowie im Verbandsausschuss vorgesehen.

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