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Beschlussvorlage

Änderung von Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr

15/0097 19.01.2026 Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 15/0097 sieht eine Änderung der Vorgehensweise bei den Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr vor. Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen legt vor, dass die Verbandsversammlung einer generellen Zustimmung zu Vertragsänderungen zustimmt, sofern diese durch Gesetzesänderungen oder Anpassungen an die geltende Rechtslage notwendig werden. In diesen Fällen ist keine gesonderte Beschlussfassung der Verbandsversammlung mehr erforderlich, wobei die vorgenommenen Änderungen der Versammlung zur Kenntnis gegeben werden müssen.

Von dieser grundsätzlichen Zustimmung ausgenommen bleiben wesentliche Änderungen der Gesellschaftsverträge. Dazu zählen beispielsweise Änderungen des Gesellschaftszwecks oder Vorgänge, die gemäß § 115 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen an die Kommunalaufsicht anzuzeigen sind. Solche Änderungen bedürfen weiterhin der ausdrücklichen Zustimmung der Verbandsversammlung. Mit diesem Vorgehen soll ein Beschluss aus dem Jahr 2013 erneuert werden, um Abstimmungsprozesse zu verkürzen und die Verwaltung zu vereinfachen.

Die vorliegende Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt entstehen und keine Nachveranschlagungen erforderlich sind. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses.

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