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Beschlussvorlage

Ersetzungsvorlage Beschluss über die Einlegung von Nichtzulassungsbeschwerden in den Verfahren 22 D 33/24.NE 22 D 261/24.NE 22 D 75/25.NE

15/0428-1 19.08.2026 Verbandsausschuss

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0428-1 des Verbandsausschusses sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Verwaltung beauftragt, gegen die Nichtzulassung der Revision in den Verfahren 22 D 33/24.NE, 22 D 261/24.NE und 22 D 75/25.NE vorzugehen. Konkret soll gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12. Juni 2026 fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 133 VwGO eingelegt und begründet werden.

Die Begründung der Verwaltung stützt sich auf die Auffassung, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft. Hierzu zählen die Zulässigkeit von Vorgaben zur Lesbarkeit handschriftlicher Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, die verfassungsrechtliche Beurteilung von Folgen von Verfahrensfehlern sowie die Abgrenzung zwischen Teil- und Gesamtunwirksamkeit von Raumordnungsplänen.

Unabhängig von den rechtlichen Schritten plant die Verwaltung bereits mit der Neuaufstellung des Regionalplans, falls die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rechtskraft erlangen. Ein Aufstellungsbeschluss wird nach aktuellem Stand nicht vor dem dritten Quartal 202

27 erwartet, wobei die vollständige Rechtskraft des neuen Plans voraussichtlich nicht vor 2029 erreicht werden kann. Die Verwaltung strebt dabei eine Kooperation mit den betroffenen Kommunen und Unternehmen an, um die notwendigen Ressourcen für das Verfahren sicherzustellen.

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