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Ersetzungsvorlage Personelle Besetzung des Verbandsausschusses und der Fachausschüsse

15/0024-1 · Beschlussvorlage · 25.11.2025 · Verbandsversammlung

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Die Verbandsversammlung des Ruhrverbandes entscheidet in ihrer Sitzung am 28. November 2025 über die personelle Besetzung des Verbandsausschusses sowie der Fachausschüsse. Grundlage hierfür ist die Beschlussvorlage Nr. 15/0024-1 des Regionaldirektors Garrelt Duin. Die Vorlage sieht zwei grundlegende Abstimmungsmodalitäten vor: Entweder erfolgt die Besetzung durch einen einheitlichen Wahlvorschlag oder durch eine Listenwahl.

Nach den rechtlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (§ 50 Abs. 3 GO NRW) muss ein einheitlicher Wahlvorschlag einstimmig angenommen werden, sofern er von Fraktionen getragen wird, die zusammen mindestens 46 Mitglieder der Verbandsversammlung repräsentieren. Sollte dieser Vorschlag scheitern oder mehrere Wahlvorschläge vorliegen, findet eine Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mittels des Hare-Niemeyer-Verfahrens statt.

Die Entscheidungsmöglichkeiten für das Gremium umfassen zudem die Möglichkeit, die Besetzung aller Ausschüsse gesammelt zu beschließen oder einzelne Ausschüsse separat zu behandeln. Im Falle von mehreren Vorschlägen ist die Entscheidung über jeden Ausschuss in einer offenen Abstimmung durchzuführen. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass diese personelle Neubesetzung keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt oder klimarelevante Folgen zur Folge hat.

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