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Um- und Ausbau von Landesstraßen gemäß Priorisierung Hier: Beschluss über die Priorisierung von Maßnahmen für das Jahr 2026

15/0115 · Beschlussvorlage · 26.01.2026 · Ausschuss für Planung und Mobilität

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Die Beschlussvorlage 15/0115 regelt die Priorisierung von Maßnahmen für den Um- und Ausbau von Landesstraßen für das Jahr 2026. Die Vorlage wurde gemeinsam im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Kern des Beschlussvorschlags ist die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen.

Die Unterlagen umfassen die Priorisierung der ersten 30 Projekte sowie Einzelberichte mit entsprechenden Lageplänen. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen sowie eine Übersicht über neue und im Vergleich zum Vorjahr veränderte Projekte dokumentiert. Federführend für die Bearbeitung ist der Ausschuss für Planung und Mobilität.

Der zeitliche Ablauf sieht eine Beratung im Ausschuss für Planung und Mobilität am 25. Februar 2026 sowie im Verbandsausschuss am 9. März 2026 vor. Die endgültige Entscheidung über die Priorisierung der Maßnahmen soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 20. März 2026 getroffen werden. Die Vorlage erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes.

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