Antwort auf die Anfrage gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr des Mitgliedes der VV Tobias Stockhoff, Dorsten
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage eines Mitglieds der Verbandsversammlung erläutert die Regionaldirektion den aktuellen Stand zu verschiedenen Deponievorhaben im Regionalverband Ruhr. Bezüglich des Vorhabens Lohmannsheide wird darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht NRW einen Eilantrag der DAH1 GmbH abgelehnt hat. Eine Errichtung der Deponie kann erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung oder einer erneuten Anordnung zur sofortigen Vollziehung erfolgen. Zwar äußerte das Gericht in einem Eilverfahren eine mögliche Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, die endgültige Entscheidung hierzu steht jedoch im Hauptsacheverfahren noch aus. Die AGR beabsichtigt, etwaige Mängel durch ergänzende Maßnahmen oder Verfahren zu beheben.
Zum Regionalplan Ruhr wird ausgeführt, dass die Festlegung der Deponiestandorte auf den Halden Lohmannsheide, Brinkfortsheide-Erweiterung und Hürfeld nach raumordnerischer Abwägung erfolgte. Gegen den Regionalplan sind derzeit fünf Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig, darunter ein Antrag der Stadt Marl. Bezüglich der Herkunft von Abfällen wird mitgeteilt, dass auf der Deponie ZDE in Gelsenkirchen 94 Prozent der Abfallmengen aus dem Verbandsgebiet des Regionalverbandes Ruhr stammten.
Hinsichtlich der Entsorgungssicherheit nach dem voraussichtlichen Ende der Kapazitäten der Zentraldeponie Emscherbruch wird klargestellt, dass die Prüfung von Entsorgungsmöglichkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger liegt. Der Regionalverband geht davon aus, dass die regionalplanerisch gesicherten Standorte zum Zeitpunkt der Kapazitätserschöpfung zur Verfügung stehen werden.
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