Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass die Verbandsversammlung unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW eine Einstandspflichterklärung in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro gegenüber der Bezirksregierung Münster abgibt. Diese Maßnahme betrifft die Zentraldeponie Datteln (ZDD).
Ziel der Erklärung ist es, die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheiten für den Deponiebetrieb sowie die Stilllegungs- und Nachsorgephasen zu gewährleisten. Durch die Abgabe der Einstandspflicht soll die AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH finanziell entlastet werden, indem die Notwendigkeit zur Barhinterlegung von Sicherheiten reduziert und die Kreditlinien bei Bankinstituten geschont werden. Dies soll den Einsatz liquider Mittel für Investitionsprogramme ermöglichen.
Laut der Begründung erweitert sich das Risiko für den Regionalverband Ruhr (RVR) nicht, da der RVR als Eigentümer der Grundstücke im Falle eines Ausfalls der Betreiberin zur Gefahrenabwehr verpflichtet wäre. Die wirtschaftliche Lage der AGR wird in der Vorlage als stabil beschrieben. Für den RVR entstehen durch die zusätzliche Gebühr voraussichtlich jährliche Kosten in Höhe von etwa 23.400 Euro, wobei bereits Erträge aus der Gesellschaft fließen. Eine Überprüfung der Höhe der Sicherheitsleistung soll alle fünf Jahre erfolgen.
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