Angelegenheiten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln (ZDD)
15/0125 · Beschlussvorlage · 27.01.2026 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Zentraldeponie Datteln. Der Beschlussvorschlag sieht vor, gegenüber der Bezirksregierung Münster eine Sicherheit in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro zu leisten. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Gleichstellung und Digitalisierung NRW.
Die Maßnahme dient der Absicherung der Deponiebetriebs- und Nachsorgepflichten der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH. Durch die Einstandserklärung soll die Bindung liquider Mittel bei der Gesellschaft reduziert werden, was Investitionsprogramme ermöglichen und Kreditlinien entlasten soll. Ähnliche Regelungen bestehen bereits für die Zentraldeponien Emscherbruch und Hünxe-Schermbeck.
Da der Regionalverband als Alleingesellschafter der AGR auch Eigentümer der Grundstücke der Zentraldeponie Datteln ist, wird keine wesentliche Ausweitung des Haftungsrisikos für den Verband festgestellt. Im Falle eines Ausfalls der Betreibergesellschaft bliebe die Verantwortung für die Gefahrenabwehr beim Regionalverband bestehen. Für den Verband entstehen durch die zusätzliche Sicherheit jährliche Kosten in Form von Avalgebühren in Höhe von etwa 23.400 Euro, während die Erträge aus der AGR jährlich bei über 300.000 Euro liegen.
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