Entlastung des Betriebsleiters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 15/0207 sieht vor, dem Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün die Entlastung des Betriebsleiters für das Wirtschaftsjahr 2025 zu unterbreiten. Die rechtliche Grundlage für diesen Vorschlag ist § 5 Absatz 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW.
Hinsichtlich der finanziellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen wird dokumentiert, dass keine Nachveranschlagung oder eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln erforderlich ist. Der Vorgang ist somit als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung einzustufen. Es sind keine weiteren finanziellen Folgewirkungen aus diesem Beschluss ersichtlich.
Im Rahmen eines durchgeführten Klima-Checks wurden zudem keine klimarelevanten Auswirkungen des Vorhabens festgestellt. Die Vorlage ist für die Sitzung des Betriebsausschusses am 12. Juni 2026 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.06.2026kein Ergebnis hinterlegt