Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 12/0424 des Betriebsausschusses RVR Ruhr Grün wird die Entlastung des Betriebsleiters gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW beantragt. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Betriebleiter durch den Betriebsausschuss die Entlastung erteilt wird.
Die Vorlage wurde von der Regionaldirektorin vorgelegt und war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 16. September 2011 als beschlussfähiges Geschäft vorgesehen. Aus den Unterlagen geht hervor, dass mit diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen, noch jährliche Folgekosten oder Investitionsauszahlungen zu verzeichnen. Auch Erträge oder Einsparungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Umwelt ist für die Bearbeitung der Drucksache verantwortlich.
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