Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2010 hier: Unterrichtung und Beschlussfassung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0035-1 des Verbandsausschusses sieht eine Änderung des am 22. März 2010 beschlossenen Förderprogramms für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2010 vor. Konkret soll die Anlage 3 des Programms angepasst werden, um einer geänderten Binnenpriorisierung der Stadt Gelsenkirchen Rechnung zu tragen.
Im Rahmen dieser Änderung wird vorgeschlagen, die Maßnahme „Erhöhung der Tunnelsicherheit, Vinckestr. in Gelsenkirchen“ mit einem Zuwendungsvolumen von 1.058.100 Euro gegen die Maßnahme „Umgestaltung des Knotenpunktes an den Anschlussarmen Lehrhovebruch / A 42 / Altenessener Str.“ auszutauschen. Letztere war ursprünglich im mittelfristigen Programm mit Beginn im Jahr 2011 vorgesehen und ist mit einem Zuwendungsvolumen von 384.500 Euro ausgestattet.
Der Hintergrund für diesen Austausch ist die Notwendigkeit, die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Lehrhovebruch / A 42 / Altenessener Str. aufgrund der dortigen Unfallhäufung bereits im Jahr 2010 zu verbessern. Durch die Umgestaltung der Knotenpunkte in Kreisverkehre soll die Sicherheit erhöht werden. Die Stadt Gelsenkirchen strebt den Beginn der Umsetzung für das laufende Jahr an. Das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Austausch der beiden Maßnahmen bereits zugestimmt. Die Maßnahme zur Tunnelsicherheit in der Vinckestraße soll stattdessen in das mittelfristige Programm, vorerst mit Beginn im Jahr 2011, aufgenommen werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 194 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20206100152
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100602082858