Angelegenheiten der Kultur Ruhr GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0724 befasst sich mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kultur Ruhr GmbH. Der Verbandsausschuss fungiert in diesem Verfahren als vorberatendes Gremium, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung vorgesehen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den in einer Synopse dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrages zustimmt. Damit verbunden ist die Ermächtigung des Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Kultur Ruhr GmbH, die entsprechenden Änderungen rechtswirksam zu bestätigen. Die Wirksamkeit dieser Beschlussfassung ist an die Bedingung geknüpft, dass das Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen eine positive Anzeigenbestätigung erteilt.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Vertragsänderung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwendungen, Investitionsauszahlungen oder jährliche Folgekosten zu verzeichnen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Wirtschaftsführung hat die Vorlage zur Beratung vorbereitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20211100878
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20121126121710
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20121126121714