Entlastung des Betriebsleiters RVR Ruhr Grün gem. § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0085 des Regionalverbandes Ruhr, die am 10. September 2010 im Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün zur Beratung stand, behandelt die Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebs RVR Ruhr Grün. Die Vorlage basiert auf der Rechtsgrundlage des § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass dem Betriebsleiter durch den Betriebsausschuss die Entlastung erteilt wird. Aus den Dokumenten geht hervor, dass mit diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen verbunden sind. Es sind weder zusätzliche Aufwendungen noch Mehraufwände, Folgekosten oder Investitionsauszahlungen zu verzeichnen. Ebenso werden keine zusätzlichen Erträge oder Einsparungen durch diesen Beschluss ausgewiesen. Die Vorlage wurde vom Regionaldirektor zur Vorlage im Ausschuss gebracht.
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Weitere Vorlagen: Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
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