Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans; Information
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage 12/0213 der Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster informiert die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr über das Bauprogramm 2011 für Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans. Die Vorlage wurde im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Landesplanungsgesetzes erstellt.
Die Finanzierung der Baumaßnahmen des Landesstraßenausbauplans wird jährlich durch den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Für das Jahr 2010 stehen Mittel in Höhe von 67 Millionen Euro zur Verfügung, wobei ein Teilbetrag für die Beseitigung von Frostschäden in die Erhaltungstitel umgeschichtet wurde. Die konkreten Mittelansätze für das Jahr 2011 sind nach Verabschiedung des Haushalts 2011 durch den Landtag bekannt.
Gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW obliegt den Regionalräten die Entscheidung über die Vorschläge der Region für das jährliche Bauprogramm. Die Finanzierung laufender Baumaßnahmen orientiert sich dabei am Baufortschritt bzw. am Vorbereitungsstand der Bauabschnitte. Aufgrund einer Koalitionsvereinbarung der Landesregierung aus dem Jahr 2010 konzentriert sich die Finanzierung des Landesstraßenbedarfsplans auf Projekte, für die bereits ein rechtkräftiges Baurecht vorliegt.
Da zum Zeitpunkt der Vorlage lediglich ein Projekt die Voraussetzung der Bestandskraft eines Planfeststellungsbeschlusses erfüllt, wird lediglich dieses in die Dispositionen für das Bauprogramm 2011 einbezogen. Ein formeller Beschluss der Regionalräte ist nach Einschätzung der Bezirksregierungen daher nicht erforderlich. Die Verbandsversammlung nimmt die Information zur Kenntnis.
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