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Beschlussvorlage

Frühzeitige Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB zur Änderung Nr. 8a des Flächennutzungsplanes - Kraftwerk - und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 105a - Kraftwerk - der Stadt Datteln hier: Stellungnahme des RVR als Träger öffentlicher Belange

12/0625 05.07.2012 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0625 des Regionalverbandes Ruhr befasst sich mit der Stellungnahme des Verbandes als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung Nr. 8a des Flächennutzungsplanes sowie der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105a der Stadt Datteln, welche ein Kraftwerk betreffen.

Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der bereits durch den Regionalverband Ruhr abgegebenen Stellungnahme zustimmt. Diese Zustimmung erfolgt unter dem Vorbehalt der vorherigen Zustimmung der zuständigen Verbandsgremien. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vorbehalt der Stadt Datteln gegenüber aufzuheben.

Die Beratungsfolge der Vorlage sieht eine vorberatende Behandlung in den Ausschüssen für Umwelt, Planung und den Verbandsausschuss vor, bevor die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung am 24. September 2012 getroffen werden soll. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen. Federführend für das Verfahren ist der Verbandsausschuss.

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