64. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) im Gebiet der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe (Umnutzung Zechengelände und Bergehalde Lohberg zu Siedlungs- und Freiraumbereichen) hier: Aufstellungsbeschluss Frau Cramm
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0163 sieht die 64. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf vor. Ziel der Änderung ist die Umgestaltung des ehemaligen Zechengeländes Lohberg sowie der angrenzenden Bergehalde im Gebiet der Stadt Dinslaken und der Gemeinde Hünxe. Durch die Änderung sollen die Voraussetzungen für eine Nachnutzung des Geländes geschaffen werden, die sowohl gewerbliche als auch Wohnnutzungen umfasst. Zudem ist die Integration der Bergehalde als Grünzug in den Siedlungsbereich, etwa in Form eines Bergparks, vorgesehen.
Im Detail sieht der Entwurf vor, die Zweckbindung für übertägige Bergbau-Einrichtungen im südöstlichen Bereich des Zechengeländes zu reduzieren, sodass dieser Bereich als Gebiet für gewerbliche und industrielle Nutzungen erhalten bleibt. Westlich der Hünxer Straße sowie im Norden des Geländes soll ein Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen werden. Die Bergehalde sowie Teile der ehemaligen Kohlenlagerfläche sollen als Freiraum- und Agrarflächen mit Funktionen zum Schutz der Landschaft und zur Erholung dargestellt werden. Um den Zuwachs an Siedlungsfläche auszugleichen, ist ein Flächentausch von etwa 24 Hektar im Stadtgebiet vorgesehen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, den Planentwurf der Landesplanungsbehörde zur Anzeige vorzulegen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden Stellungnahmen von 24 Beteiligten eingereicht, wobei die im Meinungsausgleich vorgebrachten Bedenken ausgeräumt werden konnten. Die Änderung des Umweltberichts wurde zur Kenntnis genommen.
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Dokumente
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