Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Beschlussvorlage

Wiederwahl des Regionaldirektors

12/0238-1 06.12.2010 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0238-1 die Wiederwahl des Regionaldirektors beschlossen. Die Wahl erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr (RVRG) für eine Dauer von sechs Jahren nach Ablauf der aktuellen Dienstzeit am 28. Februar 2011.

Durch diesen Beschluss wird das seit 2005 bestehende Dienstverhältnis auf Basis eines neu abzuschließenden Dienstvertrages fortgesetzt. Der Vertrag enthält eine Klausel, die eine vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses unter Wahrung der Versorgungsanwartschaften ermöglicht, sobald eine Nachfolge die Position des Regionaldirektors oder der Regionaldirektorin antritt. Die Eingruppierung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 9. Während der Fortsetzung des Dienstverhältnisses besteht kein zusätzlicher Anspruch auf die Zahlung von Pensionsleistungen.

Um die künftige Nachfolge für das Amt des Regionaldirektors oder der Regionaldirektorin sicherzustellen, wurde zudem die Notwendigkeit einer erneuten Stellenausschreibung festgestellt. Die Verbandsversammlung hat dem beiliegenden Text für diese Stellenausschreibung zugestimmt.

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