Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Fraktionsantrag

Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH

12/1032 06.12.2013 Verbandsversammlung

✦ KI-Zusammenfassung

In der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde am 13. Dezember 2013 der Fraktionsantrag 12/1032 beschlossen. Gegenstand des Antrags sind Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages der Abfallwirtschaft metropoleruhr GmbH, die insbesondere den Aufsichtsrat betreffen.

Gemäß dem Beschluss wird in § 11 des Gesellschaftsvertrages die Zusammensetzung des Aufsichtsrates neu geregelt. Das Gremium soll künftig aus sechs Mitgliedern bestehen. Dabei wird festgelegt, dass bei der Besetzung auf Vielfalt geachtet werden soll und die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes zu berücksichtigen sind. Konkret ist vorgesehen, dass der Anteil von Frauen in einer ersten Stufe mindestens 40 Prozent betragen soll. Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden vom Regionalverband Ruhr entsandt und abberufen, wobei der Regionalverband die entsprechenden Personen der Geschäftsführung mitteilt.

Zudem werden Anpassungen in Absatz 7 vorgenommen, die die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder regeln. Die Mitglieder erhalten eine monatliche Vergütung, ein von der Gesellschafterversammlung festzusetzendes Sitzungsgeld sowie eine Reisekostenvergütung nach dem Landesreisekostengesetz. Die Höhe dieser Bezüge wird durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgelegt. Für die Vorsitzenden sowie stellvertretende Vorsitzende und weitere Funktionsträger können durch die Gesellschafterversammlung höhere Vergütungen oder Sitzungsgelder beschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Änderung werden im Antrag nicht ausgewiesen.

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