4. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil, im Gebiet der Stadt Bergkamen - Niederlegung -
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0111-1 des Verbandsausschusses befasst sich mit der 4. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, konkret im Teilabschnitt Oberbereich Dortmund, westlicher Teil, innerhalb des Gebiets der Stadt Bergkamen. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Genehmigung, Bekanntmachung und Niederlegung dieser Planänderung zur Kenntnis nimmt.
Inhaltlich umfasst die Änderung die Umwandlung eines allgemeinen Siedlungsbereichs in einen allgemeinen Siedlungsbereich mit Zweckbindung, der als Wasserstadt Aden bezeichnet wird. Diese Anpassung beinhaltet sowohl eine zeichnerische Neudarstellung als auch die Ergänzung des textlichen Ziels 12 sowie der dazugehörigen Erläuterungen.
Die Grundlage für diesen Vorgang bildet ein Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Dezember 2009, welcher die Änderung gemäß § 20 Absatz 7 des Landesplanungsgesetzes NRW genehmigt hat. Die entsprechende Genehmigung wurde bereits im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Niederlegung der Planänderung wurde beim zuständigen Ministerium, dem Regionalverband Ruhr, dem Kreis Unna sowie der Stadt Bergkamen veranlasst. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 20706100154
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100608141608
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100608141704
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100608141736