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Berichtsvorlage

Bochum, Bebauungsplan Nr. 818 – Ruhrpark Einkaufszentrum – Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW

12/0870 08.05.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0870 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Landesplanungsgesetzes NRW. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan Nummer 818 für das Einkaufszentrum Ruhrpark in Bochum.

Die Verwaltung hat eine Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW erstellt, die der Berichterstattung zugrunde liegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung diese Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt.

Die Vorlage war im geplanten Beratungszyklus für die Sitzungen des Planungsausschusses am 3. Juni 2013, des Verbandsausschusses am 24. Juni 2013 sowie der Verbandsversammlung am 5. Juli 2013 vorgesehen. Aus der Dokumentation geht hervor, dass durch die vorliegende Berichterstattung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss.

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