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Beschlussvorlage

Änderung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen bei Beteiligungsgesellschaften des Regionalverbandes Ruhr

12/0958 08.10.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0958 des Regionalverbandes Ruhr sieht eine Änderung der Verfahrensweise bei der Anpassung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen der Beteiligungsgesellschaften des Verbandes vor. Der Entwurf legt fest, dass der Verbandsversammlung die Änderung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen zustimmen soll, sofern diese durch Gesetzesänderungen oder zur Anpassung an die geltende Rechtslage erforderlich werden.

Nach diesem Vorschlag ist für solche Anpassungen, die aus rechtlichen Notwendigkeiten resultieren, keine gesonderte Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung mehr erforderlich. Die Vorlage stellt jedoch klar, dass wesentliche Satzungsänderungen auch in Zukunft der Zustimmung der Verbandsversammlung bedürfen.

Die Vorlage wurde im Wirtschafts- und Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt, wobei die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung für die Sitzung am 13. Dezember 2013 vorgesehen war. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die vorgeschlagene Regelung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Verbandsausschuss.

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