7.Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) Kraftwerksstandort in der Stadt Datteln - Erarbeitungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0224 sieht die Durchführung eines Erarbeitungsverfahrens zur 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Münster (Teilabschnitt Emscher-Lippe) vor. Ziel der Änderung ist die Festlegung eines Kraftwerksstandortes in der Stadt Datteln. Das Verfahren basiert auf einer förmlichen Anregung der Vorhabensträgerin Eon und stützt sich auf einen vorliegenden Entwurf sowie einen Umweltbericht und eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung.
Im Rahmen des Verfahrens sollen öffentliche Stellen sowie Personen des Privatrechts beteiligt werden, wobei eine Frist von drei Monaten für Bedenken und Anregungen sowie eine dreimonatige Beteiligungsfrist für die Öffentlichkeit vorgesehen ist. Da der geplante Standort außerhalb der im Landesentwicklungsplan NRW festgelegten Gebiete für die Energieerzeugung liegt und der Einsatz von Importkohle vorgesehen ist, wird die Beantragung von zwei Zielabweichungsverfahren bei der Landesplanungsbehörde beschlossen.
Zudem wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, in Abstimmung mit der Landesregierung die Vorbereitungen für einen raumordnerischen Vertrag zur Regelung der Stilllegung des Altkraftwerks Datteln I-III mit der Vorhabensträgerin zu treffen. Die Verbandsversammlung bittet die Landesregierung darüber hinaus um eine zeitnahe Konkretisierung der Eckpunkte des Klimaschutzgesetzes NRW, damit entsprechende Regelungsinhalte in die Regionalplanänderung einfließen können, sowie um die Prüfung von Möglichkeiten zur Kompensation zusätzlicher Emissionen durch das geplante Kraftwerk.
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