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Beschlussvorlage

Wahl des Regionaldirektors bzw. der Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr

12/0318 10.03.2011 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0318 der Drucksache vom 10. März 2011 befasst sich mit der Wahl der Regionaldirektorin bzw. des Regionaldirektors des Regionalverbandes Ruhr. Der Verbandsausschuss berät die Vorlage vorberatend in seiner Sitzung am 24. März 2011, während die abschließende Entscheidung durch die Verbandsversammlung in der Sitzung am 4. April 2011 vorgesehen ist.

Die Vorlage basiert auf einem Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2010, der die Wiedernwahl des bisherigen Regionaldirektors über den 28. Februar 2011 hinaus für eine weitere Amtszeit von sechs Jahren vorsah. Im Rahmen des laufenden Auswahlverfahrens sind auf die entsprechende Ausschreibung insgesamt 17 Bewerbungen eingegangen.

Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Wahl einer Person gemäß § 16 Absatz 1 des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr für eine Dauer von sechs Jahren vor. Die Anstellung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 8. Die weiteren Einzelheiten des Dienstverhältnisses sollen in einem separaten Dienstvertrag geregelt werden. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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