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Beschlussvorlage

Wahl des Bereichsleiters III Planung des Regionalverbandes Ruhr

12/0319 10.03.2011 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 12/0319 des Regionalverbandes Ruhr regelt die Nachfolgebesetzung für die Position des Bereichsleiters III Planung. Im Rahmen eines Verfahrens, das auf einen Beschluss der Verbandsversammlung am 4. April 2011 abzielt, wird die Wahl einer Person zum Bereichsleiter bzw. zur Bereichsleiterin für die Dauer von sechs Jahren vorgeschlagen. Die Amtszeit soll frühestens nach dem Ende der bisherigen Amtszeit des amtierenden Bereichsleiters, beginnend ab dem 23. Mai 2011, antreten.

Gleichzeitig sieht der Vorschlag vor, die betreffende Person gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr als Allgemeine Vertreterin oder Allgemeinen Vertreter der Regionaldirektorin bzw. des Regionaldirektors zu bestellen. Die Eingruppierung der Besetzung erfolgt in die Besoldungsgruppe B 6, wobei die weiteren Einzelheiten in einem Dienstvertrag festzulegen sind.

Die Grundlage für diese Personalentscheidung bildet eine Ausschreibung, die auf einen vorangegangenen Beschluss der Verbandsversammlung vom 13. Dezember 2010 zurückgeht. Für die vakante Stelle sind insgesamt 24 Bewerbungen eingegangen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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