Förderprogramm für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2011; Programmerweiterung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0482 sieht eine Erweiterung des am 24. März 2011 beschlossenen Förderprogramms für den kommunalen Straßen- und Radwegebau 2011 vor. Gegenstand der Änderung ist die Aufnahme eines Neubauvorhabens der Stadt Duisburg, des sogenannten „Oberbürgermeister-Lehr-Brückenzuges“, in die Anlage 2 des Programms.
Das Infrastrukturprojekt umfasst den Neubau von fünf Brücken, die die L 78 sowie die Straßenbahnlinie 901 über den Duisburger Hafen führen. Da Teile der bestehenden Konstruktionen bereits technische Lebensdauergrenzen erreicht haben und teilweise Beschränkungen für den Straßen- und Schienenverkehr bestehen, ist ein Neubau mit einem erweiterten Querschnitt für den motorisierten Verkehr, die Straßenbahn sowie für Rad- und Gehwege geplant. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf etwa 100 Millionen Euro geschätzt.
Durch die Erweiterung des Programms werden für den ersten Bauabschnitt zunächst Fördermittel in Höhe von rund 18 Millionen Euro bereitgestellt. Die Mittel stammen aus landesseitigen Restmitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, deren Zuweisung durch die Bezirksregierung Düsseldorf in Aussicht gestellt wurde. Die weiteren Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt in Höhe von etwa 19 Millionen Euro sollen für das Programm 2013 eingeplant werden. Für die Regierungsbezirke Arnsberg und Münster ergeben sich durch diesen Beschluss keine Änderungen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20111110092438