Landesentwicklungsplan NRW - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr hat im Rahmen der Beschlussvorlage 12/0600 den Entwurf des Landesentwicklungsplans NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel zur Kenntnis genommen. Die Vorlage, die im Mai 2012 erstellt wurde, befasst sich mit der regionalen Planungskompetenz der Regionaldirektorin in ihrer Funktion als Regionalplanungsbehörde.
Der Vorgang durchlief im Juni 2012 die festgelegte Beratungsfolge, beginnend mit der vorberatenden Beratung im Planungsausschuss am 4. Juni, gefolgt von der Vorberatung im Verbandsausschuss am 14. Juni und mündend in der abschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 25. Juni 2012. Mit der Annahme der Vorlage durch die Verbandsversammlung wurde der Entwurf des sachlichen Teilplans zum großflächigen Einzelhandel offiziell zur Kenntnis genommen.
Aus der Verwaltung ging hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich Planung war für die Erstellung der Unterlagen verantwortlich. Die Vorlage dient der formellen Bestätigung der Planungsinhalte im Kontext der Landesentwicklungsplanung für Nordrhein-Westfalen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21105100711
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20120511122315
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20120511122214