Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau 2010 hier: Unterrichtung und Beschlussfassung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über das Förderprogramm für den kommunalen Sonder-Radwegebau 2010 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage 12/0036 dient der Unterrichtung und Beschlussfassung über regionale Vorschläge zum Jahresförderprogramm. Gemäß den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes NRW nimmt die Verbandsversammlung für ihr Verbandsgebiet die Aufgaben des Regionalrates wahr, um den regionalen Vorschlag für dieses Programm zu entscheiden.
Das Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Kommunen und Kreise bei der Verbesserung der Radverkehrsverhältnisse. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln, wobei für das Jahr 2010 landesweit etwa 4 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Die Zuweisung der Mittel erfolgt durch das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW nach einem teilraumbezogenen Mittelrahmen.
Die Vorlage umfasst drei Anlagen, welche die regionalen Voten für die Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster darstellen. Diese Unterlagen basieren auf Einplanungsgesprächen zwischen den zuständigen Bezirksregierungen und den kommunalen Antragstellenden sowie auf Abstimmungen mit dem Ministerium. Die enthaltenen Projekte wurden auf ihre Förderwürdigkeit und die Realisierbarkeit eines Baubeginns im Jahr 2010 geprüft. Zudem ist der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit der Arbeitsgemeinschaft der fahrradfreundlichen Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e.V. in das Programm einbezogen. Die bereitgestellten Haushaltsmittel ermöglichen die Bewilligung und Ausfinanzierung der aufgeführten Vorhaben.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100218113344