Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses 2006
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/0121-1 des Referats Rechnungsprüfung sieht eine Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Jahr 2006 vor. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll die Verbandsversammlung auf Grundlage von § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW über die Verteilung des damaligen Jahresüberschusses in Höhe von 776.520,25 Euro entscheiden.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, einen Teilbetrag von 279.800,00 Euro als zweckgebundene Deckungsrücklage gemäß § 43 GemHVO zu verwenden. Der verbleibende Betrag in Höhe von 496.720,23 Euro soll der allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung in der Sitzung am 2. Dezember 2010 vorgelegt, mit dem Ziel, die endgültige Entscheidung in der Sitzung der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2010 herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen durch die Änderung der Verwendung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20101115135244