Keine Fracking-Bohrungen zur „unkonventionellen“ Gewinnung von Erdgas
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr am 15. März 2013 wurde ein Fraktionsantrag der Fraktion Die Linke beschlossen. Der Beschluss legt fest, dass die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr auch künftig keine Flächen oder Grundstücke des Verbandes für die unkonventionelle Erdgasgewinnung mittels Fracking zur Verfügung stellt, was ausdrücklich auch Probebohrungen einschließt. Diese Entscheidung basiert auf der Auswertung eines Landesgutachtens.
Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Regionalplans wird angeregt, das Thema Fracking unter dem Aspekt der Energieversorgung in die zentralen Leitbilder und Leitlinien aufzunehmen. Ziel ist die Schaffung rechtssicherer Regelungen, die den Schutz der Umweltgüter Boden und Wasser priorisieren. Die Verwaltung soll hierzu im Austausch mit der Bezirksregierung Arnsberg, dem LANUV NRW und weiteren Stellen die Gefährdungspotenziale für Siedlungsbereiche und Wasserschutzgebiete untersuchen.
Zudem fordert die Verbandsversammlung die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative zu starten, um eine Umweltverträglichkeitsprüfung in das Bundesberggesetz zu integrieren oder Bergbaubetriebe dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterzustellen. Die Verbandsversammlung unterstützt zudem das Vorhaben der Landesregierung, Fracking in Gebieten mit unterirdischen Grundwasserströmen zu untersagen. Der Beschluss soll an die Räte und Kreistage der verbandsangehörigen Gebietskörperschaften übermittelt werden, um dort für die Nichtverfügbarkeit öffentlicher Flächen für Fracking-Vorhaben zu werben.
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