Beschluss über die Behandlung der Jahresüberschüsse der Vorjahre von 2006 bis 2011
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 12/1119 regelt die Verwendung von Jahresüberschüssen aus den Haushaltsjahren 2006 bis 2011. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass die Beträge, welche in den Vorjahren der allgemeinen Rücklage zugeführt wurden, im Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012 der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Die Summe der betroffenen Jahresüberschüsse beläuft sich auf 1.711.439,87 Euro. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage von § 20 RVRG in Verbindung mit Artikel 8 § 3 des Ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen.
Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss zur Vorberatung vorgelegt und war für die Beschlussfassung in der Verbandsversammlung am 4. April 2014 vorgesehen. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20140314064514