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Berichtsvorlage

Bochum, Bebauungsplan Nr. 818 – Ruhrpark Einkaufszentrum – Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde gem. § 34 Abs. 5 Landesplanungsgesetz NRW

12/0928 13.08.2013 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0928 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Landesplanungsgesetzes NRW. Gegenstand der Vorlage ist der Bebauungsplan Nummer 818 für das Einkaufszentrum Ruhrpark in Bochum. Die Stellungnahme erfolgt gemäß den Vorgaben des § 34 Abs. 5 des Landesplanungsgesetzes NRW.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses am 16. September 2013, des Verbandsausschusses am 30. September 2013 sowie der Verbandsversammlung am 11. Oktober 2013 zur Kenntnisnahme vorgesehen.

Aus der Verwaltung geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung hat die Unterlagen zur weiteren Bearbeitung in den entsprechenden Gremien vorbereitet.

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