Duisburg, Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 2.34 und Bebauungsplan Nr. 1179 – Obermarxloh – Factory-Outlet-Center (FOC), Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde gem. § 34 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Berichtsvorlage mit der Nummer 12/0933 befasst sich mit der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Landesplanungsgesetzes NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Änderung des Flächennutzungsplans Nr. 2.34 sowie des Bebauungsplans Nr. 1179 im Stadtgebiet von Duisburg, konkret im Bereich Obermarxloh, für die Errichtung eines Factory-Outlet-Centers (FOC).
Die Verwaltung legt in der Vorlage eine Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 1 des Landesplanungsgesetzes NRW vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung diese Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge für die Sitzungen des Planungsausschusses, des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im September und Oktober 2013 vorbereitet.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die vorliegende Berichtsvorlage keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Verbandsausschuss. Die inhaltliche Prüfung der Planungsvorhaben erfolgt durch die zuständige Fachabteilung im Bereich der Regionalplanung.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 21408101182
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20130814152340
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20130814151724